Zuletzt aktualisiert: 27. April 2026

Pflege-Info: Orientierung zu Pflegegrad, Leistungen und Kosten

Wenn Pflege plötzlich ein Thema wird, entstehen viele Fragen gleichzeitig: Was ist zuerst zu tun? Welche Leistungen gibt es? Was übernimmt die Pflegekasse? Diese Seite gibt eine erste Orientierung und zeigt, wo wir Sie persönlich unterstützen können.

Wichtiger Hinweis

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind die Auskünfte Ihrer Pflegekasse, Krankenkasse und zuständigen Beratungsstellen. Gerne unterstützen wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Beratungssituation zu Pflegeleistungen zuhause Symbolbild

Erste Orientierung

Wenn Pflege plötzlich Thema wird

Häufig beginnt Pflege nicht mit einem fertigen Plan, sondern mit einer Veränderung im Alltag: ein Krankenhausaufenthalt, zunehmende Unsicherheit zuhause oder Angehörige, die merken, dass Unterstützung nötig wird. Sinnvoll ist dann, die Situation ruhig zu sortieren und die nächsten Schritte nacheinander anzugehen.

1. Bedarf einschätzen

Was fällt schwer? Körperpflege, Haushalt, Medikamente, Betreuung oder Organisation?

2. Unterlagen sammeln

Arztberichte, Medikamentenplan, Krankenhausunterlagen und bisherige Bescheide helfen bei der Einordnung.

3. Pflegekasse kontaktieren

Die Pflegekasse ist für Antrag, Begutachtung und verbindliche Leistungsentscheidungen zuständig.

Pflegegrad

Pflegegrad beantragen

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt. Danach folgt in der Regel eine Begutachtung. Auf Grundlage dieser Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und verschickt einen Bescheid. Wenn der Bescheid aus Ihrer Sicht nicht zur Situation passt, kann ein Widerspruch geprüft werden.

Vorab

Jetzt Pflegegrad berechnen

Das Ergebnis aus dem Pflegegradrechner stellt lediglich eine Einschätzung dar. Der tatsächliche Pflegegrad wird ausschließlich durch den Medizinischen Dienst festgestellt.

Jetzt Pflegegrad berechnen

Externer Link zur Verbraucherzentrale, öffnet in einem neuen Tab.

  1. Schritt 1

    Antrag stellen

    Telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse.

  2. Schritt 2

    Begutachtung

    Die Selbstständigkeit im Alltag wird eingeschätzt.

  3. Schritt 3

    Bescheid

    Die Pflegekasse teilt Pflegegrad und Leistungen mit.

  4. Schritt 4

    Versorgung planen

    Danach kann die Unterstützung zuhause konkret organisiert werden.

Wie wir unterstützen können

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf das Gespräch und erklären, welche Leistungen für Ihre Situation relevant sein können. Eine verbindliche Entscheidung trifft jedoch immer die Pflegekasse.

Leistungen zuhause

Welche Leistungen gibt es zuhause?

Je nach Pflegegrad und Situation können unterschiedliche Leistungen in Frage kommen. Manche Leistungen werden direkt an Pflegebedürftige ausgezahlt, andere werden über anerkannte Anbieter oder Pflegedienste abgerechnet.

Pflegegeld

Für selbst organisierte Pflege, zum Beispiel durch Angehörige.

Pflegesachleistungen

Für professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Kombinationsleistung

Wenn Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig kombiniert werden.

Entlastungsbetrag

Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Verhinderungspflege

Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt.

Kurzzeitpflege

Zeitlich begrenzte stationäre Versorgung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.

Pflegehilfsmittel

Zum Beispiel Verbrauchsmaterialien oder technische Hilfen im Pflegealltag.

Wohnumfeldverbesserung

Zuschüsse für Maßnahmen, die Pflege zuhause erleichtern können.

Im Beratungsgespräch können wir gemeinsam sortieren: Was passt zu Ihrer Situation? Welche Leistung kann über den Pflegedienst laufen? Was muss privat oder über andere Stellen organisiert werden?

Stand 2026

Kosten und Kostenübernahme

Die tatsächlichen Kosten hängen von Pflegegrad, bewilligter Leistung, Umfang der Versorgung und individueller Situation ab. Die folgende Übersicht zeigt ausgewählte Leistungsbeträge zur Orientierung.

Pflegegrad 1

Pflegegeld
-
Pflegesachleistungen
-
Entlastungsbetrag
131 €

Pflegegrad 2

Pflegegeld
347 €
Pflegesachleistungen
796 €
Entlastungsbetrag
131 €

Pflegegrad 3

Pflegegeld
599 €
Pflegesachleistungen
1.497 €
Entlastungsbetrag
131 €

Pflegegrad 4

Pflegegeld
800 €
Pflegesachleistungen
1.859 €
Entlastungsbetrag
131 €

Pflegegrad 5

Pflegegeld
990 €
Pflegesachleistungen
2.299 €
Entlastungsbetrag
131 €

Beträge können sich ändern. Bitte prüfen Sie aktuelle Angaben bei Ihrer Pflegekasse oder beim Bundesgesundheitsministerium. Stand der hier genannten Beträge: 2026.

Persönliche Einordnung statt Online-Rechnung

Wir besprechen mit Ihnen, welche Leistungen grundsätzlich in Frage kommen und wie eine Versorgung über den Pflegedienst aussehen kann.

Praktisch im Alltag

Entlastungsbetrag verständlich erklärt

Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Betrag der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad, die zuhause versorgt werden. Er soll Angehörige entlasten und zusätzliche Hilfe im Alltag ermöglichen, zum Beispiel bei Betreuung und Entlastung, Begleitung oder hauswirtschaftlicher Unterstützung.

Wofür?

Für anerkannte Unterstützung, die den Alltag zuhause leichter macht und pflegende Angehörige entlastet.

Wie?

Der Betrag wird in der Regel nicht frei ausgezahlt, sondern für geeignete Angebote genutzt oder erstattet.

Wichtig

Welche Angebote anerkannt sind und wie abgerechnet wird, hängt von Anbieter, Pflegekasse und Bundesland ab.

Typische Beispiele

  • Hilfe beim Einkaufen, Kochen oder bei leichten Haushaltsaufgaben
  • Begleitung bei Spaziergängen, Arztbesuchen oder Erledigungen
  • Betreuung zuhause, damit Angehörige Zeit für Termine oder Erholung haben
  • Unterstützung bei anerkannten Betreuungs- und Entlastungsangeboten

Unser Tipp

Fragen Sie vor der Nutzung bei Ihrer Pflegekasse oder beim Anbieter nach, ob die Leistung über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann. Wir erklären Ihnen gerne, ob und wie der Entlastungsbetrag für Betreuung und Entlastung oder hauswirtschaftliche Unterstützung in Ihrer Situation genutzt werden kann.

§ 37 Abs. 3 SGB XI

Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug

Wer Pflegegeld bezieht und zuhause gepflegt wird, muss je nach Pflegegrad regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Diese Besuche dienen der Sicherung der Pflegequalität und geben Angehörigen die Möglichkeit, Fragen zur Versorgung zu klären.

Fristen und Pflicht hängen vom Pflegegrad ab und sollten aktuell geprüft werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Beratungsbesuch benötigen oder unsicher sind, ob ein Termin fällig ist.

Die richtige Stelle

Wer hilft bei welcher Frage?

Je nach Frage ist eine andere Anlaufstelle zuständig. Wir unterstützen bei der praktischen Versorgung zuhause und helfen Ihnen, die nächsten Schritte zu sortieren. Verbindliche Entscheidungen zu Anträgen, Kostenübernahme und Bescheiden treffen Pflegekasse oder Krankenkasse.

Wir als Pflegedienst

Wir erklären, welche Unterstützung zuhause praktisch möglich ist. Dazu gehören je nach Situation Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuung und Entlastung oder Hauswirtschaft. Außerdem helfen wir, die nächsten Schritte zu sortieren.

Pflegekasse / Krankenkasse

Diese Stellen entscheiden verbindlich über Pflegegrad, Bewilligungen, Verordnungen, Erstattungen und Kostenübernahmen. Dort sollten Anträge und Bescheide immer offiziell geklärt werden.

Unabhängige Beratung

Pflegewegweiser NRW, Verbraucherzentrale oder Pflegestützpunkte helfen neutral bei grundsätzlichen Fragen. Sie unterstützen auch bei der Orientierung im Leistungssystem und bei Unsicherheit zu Widerspruch oder Rechtsfragen.

Kurz gesagt

Wir helfen Ihnen dabei, die Versorgung zuhause praktisch zu verstehen und zu organisieren. Wenn es um eine verbindliche Zusage, einen Bescheid oder eine rechtliche Bewertung geht, sollte immer die zuständige Stelle direkt einbezogen werden.

Sie wissen nicht, womit Sie anfangen sollen?

Rufen Sie uns an. Wir sortieren die nächsten Schritte gemeinsam und besprechen, welche Unterstützung zuhause sinnvoll sein kann.

02265 / 99 89 190 Kontakt aufnehmen Sprechzeiten:
Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr
oder nach Absprache

Weiterführende Informationen